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Unterhaltsrechner 2026

Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle — kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierungshilfe auf Basis der Düsseldorfer Tabelle 2026 und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Berechnung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht oder das zuständige Jugendamt.
Zahlbetrag (nach Kindergeld)
Bedarf (Tabellenbetrag)
Einkommensgruppe
Kindergeldanteil

→ Detailrechner mit mehreren Kindern & Wechselmodell

Monatlicher Unterhalt
Anrechnungsquote
Selbstbehalt Pflichtiger

→ Detailrechner mit sonstigen Einkünften

Alle Unterhaltsrechner im Überblick

Kindesunterhalt-Rechner

Nach Düsseldorfer Tabelle, mehrere Kinder, Kindergeldanrechnung

Ehegattenunterhalt-Rechner

Nacheheliche 45%/50%-Differenzmethode inkl. sonstiger Einkünfte

Trennungsunterhalt-Rechner

Für die Zeit der Trennung, vor der Scheidung

Düsseldorfer Tabelle 2026

Vollständige Tabelle, alle 15 Einkommensgruppen

Selbstbehalt-Rechner

Eigenbedarf gegenüber Kindern, Ehegatten, Eltern

Wechselmodell-Rechner

Unterhalt bei paritätischer Doppelresidenz

Unterhalt ab 18

Volljährige Kinder, Ausbildung, Studium

Unterhaltsvorschuss-Rechner

Staatliche Ersatzleistung, wenn der andere Elternteil nicht zahlt

Elternunterhalt-Rechner

100.000-€-Grenze und rechnerischer Rahmen

Mangelfallberechnung

Proportionale Verteilung bei mehreren Kindern und knappem Einkommen

Jugendamt-Berechnung

Beistandschaft, Beurkundung, Ablauf

Unterhalt in Deutschland — kurz erklärt

Unterhalt kennt in Deutschland mehrere Formen. Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: Das bereinigte Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bestimmt eine von 15 Einkommensgruppen, das Alter des Kindes eine von vier Altersstufen — vom Tabellenbetrag wird das anteilige Kindergeld abgezogen. Der Ehegatten- bzw. Trennungsunterhalt folgt dagegen der 45 %/50 %-Quotenmethode auf die Einkommensdifferenz der Ehegatten. Dazu kommen Sonderfälle wie Volljährigen-, Eltern- und Betreuungsunterhalt.

Kindesunterhalt: Zahlbetrag = Tabellenbetrag(Einkommen, Alter) − Kindergeldanteil (2026: 259 € je Kind, hälftig bei Minderjährigen)
Ehegattenunterhalt: 45 % × Einkommensdifferenz (50 % bei nicht erwerbstätigem Pflichtigen)

Für den Detailfall — mehrere Kinder, Mangelfall, Wechselmodell, Selbstständigkeit, volljährige Kinder — nutzen Sie die spezialisierten Rechner oben. Alle Werte beruhen auf der Düsseldorfer Tabelle 2026.

Häufige Fragen

Nach der Düsseldorfer Tabelle, gestaffelt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes (4 Altersstufen: 0-5, 6-11, 12-17, ab 18). Vom Tabellenbetrag wird die Hälfte des Kindergelds (bei minderjährigen Kindern) bzw. das volle Kindergeld (bei volljährigen Kindern) abgezogen — der verbleibende Betrag ist der Zahlbetrag.

Nein. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte auf Basis der amtlichen Düsseldorfer Tabelle 2026. Für eine rechtsverbindliche Berechnung Ihres Einzelfalls (z. B. bei Mangelfall, mehreren Unterhaltsberechtigten, Sonderbedarf) wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht oder das Jugendamt.

Der Bedarf (Tabellenbetrag) ist der theoretische Unterhaltsanspruch des Kindes laut Tabelle. Der Zahlbetrag ist der tatsächlich zu zahlende Betrag, nachdem das anteilige Kindergeld gemäß § 1612b BGB abgezogen wurde.

Nach der amtlichen 45%/50%-Differenzmethode der Düsseldorfer Tabelle: Bei einem erwerbstätigen Pflichtigen erhält der Berechtigte 45% der Einkommensdifferenz (bzw. 45% des Erwerbseinkommens, falls der Berechtigte kein eigenes Einkommen hat), begrenzt durch den Selbstbehalt des Pflichtigen (1.600€ erwerbstätig / 1.475€ nicht erwerbstätig).

Die Düsseldorfer Tabelle deckt Einkommen bis 11.200€ ab. Darüber hinaus gibt es keine tabellarischen Werte — der Unterhalt wird individuell nach den konkreten Lebensverhältnissen bemessen. Hier ist eine anwaltliche Beratung erforderlich.

Ja. Unser Kindesunterhalt-Rechner zeigt sowohl den Tabellenbetrag (Bedarf) als auch den Zahlbetrag nach Kindergeldanrechnung (259€/Monat je Kind in 2026, hälftig bei minderjährigen und voll bei volljährigen Kindern).

Transparenz & Methodik
JM

Josef Müller

Redaktionsleitung · Zuletzt geprüft: 2026-08-01

Diese Seite wird von Gesmine-Invest Limited betrieben und bietet kostenlose, werbefreie Unterhaltsrechner auf Basis öffentlich zugänglicher amtlicher Quellen. Kein Anwalt, kein anwaltlicher Dienst, keine individuelle Rechtsberatung.

Amtliche Quelle

Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (OLG Düsseldorf PDF), Werte wörtlich übernommen, nicht nachgerechnet.

Keine Rechtsberatung

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte (§ RDG). Für verbindliche Auskünfte: Fachanwalt für Familienrecht oder Jugendamt.

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