Verbindliche Berechnung: Jugendamt (kostenlos) oder Fachanwalt
Unsere Rechner bieten eine kostenlose, unverbindliche Orientierung nach der Düsseldorfer Tabelle. Für eine rechtsverbindliche Berechnung — insbesondere bei komplexeren Fällen — empfehlen wir die Beistandschaft beim Jugendamt (kostenlos, nur für Kindesunterhalt) oder eine Fachanwältin/einen Fachanwalt für Familienrecht.
Über unabhängige Anwaltsvermittlungen können Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall erhalten, oft kostenlos oder zu Festpreisen.
Für den Kindesunterhalt bietet jedes Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft an, die den Unterhalt berechnet, beurkundet und bei der Durchsetzung hilft. Mehr dazu auf unserer Seite Jugendamt & Unterhalt.
Bei komplexen Einkommensverhältnissen (Selbstständigkeit, mehrere Einkunftsarten), Mangelfällen, Wechselmodell, Auslandsbezug oder wenn der andere Elternteil die Zahlung verweigert. Unser Rechner ist eine kostenlose Orientierung, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
Die Kosten hängen vom Gegenstandswert (Höhe des Jahresunterhalts) ab. Viele Anwälte bieten eine kostenlose oder günstige Erstberatung an. Alternativ ist die Beistandschaft beim Jugendamt für Kindesunterhalt komplett kostenlos.
Ja, bei einer wesentlichen Einkommensänderung (meist ab 10%) auf beiden Seiten kann eine Abänderung verlangt werden — außergerichtlich per Neuberechnung oder gerichtlich per Abänderungsklage.
"Fachanwalt für Familienrecht" ist ein geschützter Titel, der besondere Theorie- und Praxiserfahrung voraussetzt. Über Anwaltsvermittlungen (z. B. anwalt.de) oder die örtliche Rechtsanwaltskammer lässt sich gezielt nach diesem Titel filtern. Eine kostenlose oder pauschale Erstberatung hilft, Erfolgsaussichten und Kosten vorab einzuschätzen.
Methodik & Quellen: Alle Berechnungen basieren auf der amtlichen Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (OLG Düsseldorf). Redaktion: Josef Müller — Redaktionsleitung. Zuletzt geprüft: 2026-08-01. Kein Anwalt, keine Rechtsberatung — siehe Über uns und Impressum.