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Kindesunterhalt-Rechner

Kindesunterhalt für 1-4 Kinder berechnen — Düsseldorfer Tabelle 2026

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierungshilfe auf Basis der Düsseldorfer Tabelle 2026 und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Berechnung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht oder das zuständige Jugendamt.
Gesamter Zahlbetrag / Monat

Kindesunterhalt berechnen — so funktioniert die Düsseldorfer Tabelle

Der Kindesunterhalt richtet sich nach zwei Faktoren: dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils (Einstufung in eine von 15 Einkommensgruppen) und dem Alter des Kindes (4 Altersstufen). Der resultierende Tabellenbetrag ist der Bedarf — davon wird das anteilige Kindergeld abgezogen, um den tatsächlichen Zahlbetrag zu erhalten.

Zahlbetrag = Tabellenbetrag(Einkommensgruppe, Altersstufe) − Kindergeldanteil

Bei mehreren Kindern wird jedes Kind einzeln nach seiner Altersstufe berechnet, aber die Einkommensgruppe basiert auf dem Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten. Bei abweichender Anzahl können Ab- oder Zuschläge angemessen sein — eine feste Formel dafür gibt es nicht, hier braucht es im Zweifel eine anwaltliche Einschätzung.

Häufige Fragen

Die Tabelle geht im Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten aus (Anmerkung I). Bei einer größeren oder geringeren Anzahl können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe angemessen sein — dies liegt im gerichtlichen Ermessen und folgt keiner festen Formel. Bei 3 oder mehr unterhaltsberechtigten Personen empfehlen wir eine anwaltliche Einzelfallprüfung, da wir hier keine erfundene Herabstufungsregel anwenden.

Je mehr unterhaltsberechtigte Kinder ein Elternteil hat, desto mehr wird das verfügbare Einkommen aufgeteilt. Reicht das Einkommen nicht für den Mindestbedarf aller Kinder, kommt es zur Mangelfallberechnung (siehe Anmerkung C der Düsseldorfer Tabelle) — hier haben Kinder laut § 1609 Nr. 1 BGB Vorrang vor anderen Unterhaltsberechtigten.

Ja, das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € je Kind, unabhängig von der Geburtenfolge. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte (129,50 €) auf den Unterhalt angerechnet, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld.

Die Düsseldorfer Tabelle gilt für das Residenzmodell (ein Elternteil betreut hauptsächlich). Beim echten Wechselmodell (annähernd hälftige Betreuung) gibt es keine feste gesetzliche Formel — siehe unseren Wechselmodell-Rechner.

Methodik & Quellen: Alle Berechnungen basieren auf der amtlichen Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (OLG Düsseldorf). Keine Rechtsberatung — siehe Über uns und Impressum.