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Elternunterhalt-Rechner

100.000-€-Freigrenze und rechnerischer Rahmen — keine feste Formel

Besonders wichtiger Hinweis: Anders als beim Kindes- oder Ehegattenunterhalt gibt es keine feste gesetzliche Berechnungsformel für den Elternunterhalt. Das Ergebnis unten zeigt nur den rechnerischen Rahmen (Einkommen minus Selbstbehalt gemäß Anmerkung D.I der Düsseldorfer Tabelle) — die tatsächliche Zahlungspflicht hängt zusätzlich von Vermögen, Schonvermögen, weiteren Unterhaltspflichten und der Einzelfallprüfung durch das Sozialamt ab. Diese Schätzung ist besonders grob. Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierungshilfe auf Basis der Düsseldorfer Tabelle 2026 und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Berechnung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht oder das zuständige Jugendamt.
Rechnerischer Rahmen / Monat

Elternunterhalt — wann und wie viel?

Pflegebedürftige Eltern können gegenüber ihren erwachsenen Kindern einen Unterhaltsanspruch haben (§ 1601 BGB), wenn die eigene Rente und Pflegeversicherung die Pflegekosten nicht decken und das Sozialamt in Vorleistung tritt. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) sind Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen bis 100.000 € vollständig befreit.

Freigrenze: keine Zahlungspflicht bis 100.000 € Bruttojahreseinkommen
Darüber (rechnerischer Rahmen): Selbstbehalt = 2.650 € + 70% × (Nettoeinkommen − 2.650 €)
Unterhalt (Obergrenze) = Nettoeinkommen − Selbstbehalt = 30% × Mehreinkommen

Wichtig: Anders als beim Kindes- oder Ehegattenunterhalt ist dies keine feste Zahlungsformel, sondern nur der rechnerische Höchstrahmen laut Anmerkung D.I der Düsseldorfer Tabelle. Vermögen, Schonvermögen, weitere Unterhaltspflichten und regionale Rechtsprechung beeinflussen das tatsächliche Ergebnis erheblich — eine anwaltliche oder sozialrechtliche Beratung ist hier besonders empfehlenswert.

Häufige Fragen

Erst wenn Ihr eigenes Bruttojahreseinkommen 100.000 € übersteigt (Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020). Diese Grenze gilt pro Kind einzeln, auch bei mehreren pflegebedürftigen Elternteilen. Etwa 96-97% der Bevölkerung liegen darunter und sind damit von vornherein befreit.

Es gibt keine feste Quote wie beim Ehegattenunterhalt. Anmerkung D.I der Düsseldorfer Tabelle definiert den Selbstbehalt gegenüber Eltern: mindestens 2.650 €/Monat zzgl. 70% des darüber hinausgehenden Nettoeinkommens. Der rechnerisch maximale Unterhalt ergibt sich aus Einkommen minus diesem Selbstbehalt (= 30% des Mehreinkommens) — aber Vermögen, Schonvermögen und weitere Faktoren fließen zusätzlich ein.

Vermögen, das nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden muss — z. B. angemessene Altersvorsorge, selbstgenutztes Wohneigentum, ein angemessener Notgroschen. Die genaue Höhe ist einzelfallabhängig und nicht pauschal berechenbar.

Nein. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz darf das Sozialamt Kinder nur kontaktieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Bruttojahreseinkommen über 100.000 € vorliegen — ein pauschales Anschreiben ist unzulässig.

Methodik & Quellen: Alle Berechnungen basieren auf der amtlichen Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (OLG Düsseldorf). Redaktion: Josef Müller — Redaktionsleitung. Zuletzt geprüft: 2026-08-01. Kein Anwalt, keine Rechtsberatung — siehe Über uns und Impressum.