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Selbstbehalt-Rechner

Eigenbedarf 2026 gegenüber Kindern, Ehegatten und Eltern

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierungshilfe auf Basis der Düsseldorfer Tabelle 2026 und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Berechnung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht oder das zuständige Jugendamt.
Selbstbehalt 2026
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierungshilfe auf Basis der Düsseldorfer Tabelle 2026 und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Berechnung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht oder das zuständige Jugendamt.

Selbstbehalt-Übersicht 2026

GegenüberNicht erwerbstätigErwerbstätig
Minderjährige / privilegierte volljährige Kinder1.200 €1.450 €
Sonstige volljährige Kinder1.750 €
Getrennt lebender / geschiedener Ehegatte1.475 €1.600 €
Eltern (Elternunterhalt)2.650 € (zzgl. 70% des Mehreinkommens)

Quelle: Düsseldorfer Tabelle, Anmerkungen VII & B.II/D.I, Stand 01.01.2026.

Häufige Fragen

Der notwendige Selbstbehalt (1.200 € / 1.450 €) gilt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern (bis 21, im Haushalt eines Elternteils, in allgemeiner Schulausbildung). Der angemessene Selbstbehalt (1.750 €) gilt gegenüber sonstigen volljährigen Kindern.

Nicht identisch mit dem Selbstbehalt — er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen Pflichtigem und Kindern sicherstellen. Wird er unterschritten, kann eine niedrigere Einkommensgruppe angesetzt werden.

Ja, gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gilt ein eigener Selbstbehalt: 1.600 € (erwerbstätig) bzw. 1.475 € (nicht erwerbstätig), separat von dem gegenüber Kindern.

Methodik & Quellen: Alle Berechnungen basieren auf der amtlichen Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (OLG Düsseldorf). Keine Rechtsberatung — siehe Über uns und Impressum.