Wer wir sind und wie wir unsere Zahlen verifizieren
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Alle Bedarfssätze, Selbstbehalte und Formeln auf dieser Seite stammen wörtlich aus der amtlichen Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (Oberlandesgericht Düsseldorf) — keine Werte werden selbst nachgerechnet oder aus Drittquellen ohne Prüfung übernommen. Der Ehegattenunterhalt-Rechner verwendet die in Anmerkung B.I der Tabelle dokumentierte amtliche 45%/50%-Differenzmethode, nicht eine ungeprüfte Faustformel.
Unsere Redaktion ist kein Familienrechts-Fachanwalt und dieser Rechner stellt keine individuelle Rechtsberatung dar (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für eine verbindliche Berechnung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht oder die Beistandschaft Ihres Jugendamts.
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Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (OLG Düsseldorf PDF), Werte wörtlich übernommen, nicht nachgerechnet.
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