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Wechselmodell-Rechner

Unterhalt bei paritätischer Doppelresidenz — Orientierung, keine feste Formel

Wichtiger Hinweis: Für das Wechselmodell gibt es keine gesetzlich fixierte Berechnungsformel. Der folgende Rechner zeigt nur eine stark vereinfachte Orientierung (hälftige Einkommensdifferenz) — kein Ersatz für eine anwaltliche Berechnung Ihres Einzelfalls. Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierungshilfe auf Basis der Düsseldorfer Tabelle 2026 und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Berechnung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht oder das zuständige Jugendamt.
Grober Ausgleichsbetrag / Monat
zu zahlen vom besser verdienenden Elternteil
Dies ist eine stark vereinfachte Orientierung, keine rechtsverbindliche Berechnung. Beim Wechselmodell spielen zusätzlich Mehrbedarf (z. B. doppelte Ausstattung), Betreuungsanteile und weitere Faktoren eine Rolle — bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Unterhalt beim Wechselmodell

Beim echten Wechselmodell betreuen beide Elternteile das Kind annähernd zu gleichen Teilen. Da die Düsseldorfer Tabelle für das klassische Residenzmodell konzipiert ist, wenden Gerichte hier eine individuelle Einzelfallbetrachtung an: Beide Einkommen werden addiert, der Gesamtbedarf des Kindes (inkl. Mehrbedarf) ermittelt, und die Differenz zwischen den Elterneinkommen anteilig ausgeglichen.

Es gibt bewusst keine feste gesetzliche Formel — jede Berechnung, die eine exakte Formel vorgibt, wäre irreführend. Unser vereinfachter Rechner oben zeigt nur eine grobe erste Orientierung.

Häufige Fragen

Nein. Die Düsseldorfer Tabelle gilt für das Residenzmodell. Beim echten Wechselmodell (annähernd hälftige Betreuung) gibt es keine gesetzlich fixierte Formel — der BGH verlangt eine Einzelfallbetrachtung, bei der Einkommensdifferenz und Mehrbedarf (z. B. doppelte Kinderzimmer) berücksichtigt werden.

In der Rechtsprechung wird meist von einem Wechselmodell gesprochen, wenn die Betreuungsanteile bei etwa 40-60% bis 50-50% liegen. Bei deutlich überwiegender Betreuung durch einen Elternteil gilt weiterhin das Residenzmodell und die reguläre Düsseldorfer Tabelle.

Ja, wenn die Einkommen der Eltern unterschiedlich hoch sind. Der besser verdienende Elternteil gleicht die Differenz anteilig aus, da beide Elternteile gemeinsam für den Barbedarf des Kindes aufkommen.

Methodik & Quellen: Alle Berechnungen basieren auf der amtlichen Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (OLG Düsseldorf). Keine Rechtsberatung — siehe Über uns und Impressum.