Unterhalt bei paritätischer Doppelresidenz — Orientierung, keine feste Formel
Beim echten Wechselmodell betreuen beide Elternteile das Kind annähernd zu gleichen Teilen. Da die Düsseldorfer Tabelle für das klassische Residenzmodell konzipiert ist, wenden Gerichte hier eine individuelle Einzelfallbetrachtung an: Beide Einkommen werden addiert, der Gesamtbedarf des Kindes (inkl. Mehrbedarf) ermittelt, und die Differenz zwischen den Elterneinkommen anteilig ausgeglichen.
Es gibt bewusst keine feste gesetzliche Formel — jede Berechnung, die eine exakte Formel vorgibt, wäre irreführend. Unser vereinfachter Rechner oben zeigt nur eine grobe erste Orientierung.
Nein. Die Düsseldorfer Tabelle gilt für das Residenzmodell. Beim echten Wechselmodell (annähernd hälftige Betreuung) gibt es keine gesetzlich fixierte Formel — der BGH verlangt eine Einzelfallbetrachtung, bei der Einkommensdifferenz und Mehrbedarf (z. B. doppelte Kinderzimmer) berücksichtigt werden.
In der Rechtsprechung wird meist von einem Wechselmodell gesprochen, wenn die Betreuungsanteile bei etwa 40-60% bis 50-50% liegen. Bei deutlich überwiegender Betreuung durch einen Elternteil gilt weiterhin das Residenzmodell und die reguläre Düsseldorfer Tabelle.
Ja, wenn die Einkommen der Eltern unterschiedlich hoch sind. Der besser verdienende Elternteil gleicht die Differenz anteilig aus, da beide Elternteile gemeinsam für den Barbedarf des Kindes aufkommen.
Methodik & Quellen: Alle Berechnungen basieren auf der amtlichen Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (OLG Düsseldorf). Keine Rechtsberatung — siehe Über uns und Impressum.