Proportionale Verteilung bei mehreren Kindern und knappem Einkommen
Reicht das Einkommen des Pflichtigen nach Abzug seines Selbstbehalts nicht aus, um den Bedarf aller gleichrangigen Kinder zu decken, wird die verbleibende Verteilungsmasse proportional zu den Einsatzbeträgen (den normalen Zahlbeträgen) jedes Kindes aufgeteilt.
Amtliches Beispiel (Anmerkung C, Stand 2026): Einkommen 1.750 €, drei Kinder (18/7/5 Jahre) → Verteilungsmasse 300 €, Einsatzbeträge 439 €/428,50 €/356,50 € (Summe 1.224 €) → Zahlbeträge 107,60 €/105,02 €/87,38 €. Unser Rechner reproduziert dieses Beispiel exakt (Standardwerte oben).
Der Einsatzbetrag jedes Kindes ist dabei nicht der Tabellen-Bedarf, sondern der Zahlbetrag nach Kindergeldabzug — bei Minderjährigen also Tabellenbetrag minus 129,50 €. Die Verteilungsmasse (Einkommen minus notwendiger Selbstbehalt) wird streng proportional zu diesen Einsatzbeträgen aufgeteilt; eine Rangfolge unter gleichrangigen Kindern gibt es nicht. Nachrangige Berechtigte — ein geschiedener Ehegatte oder nicht privilegierte volljährige Kinder — erhalten im Mangelfall nichts, solange der Bedarf der Rang-1-Kinder nicht gedeckt ist.
Reicht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug seines Selbstbehalts nicht aus, um die Zahlbeträge aller gleichrangigen Kinder (§ 1609 Nr. 1 BGB) vollständig zu decken, spricht man von einem Mangelfall (Anmerkung C der Düsseldorfer Tabelle).
Verteilungsmasse = bereinigtes Nettoeinkommen des Pflichtigen minus seinem notwendigen Selbstbehalt (1.450 € erwerbstätig / 1.200 € nicht erwerbstätig).
Proportional zu den Einsatzbeträgen jedes Kindes (= normaler Zahlbetrag nach Alter und Einkommensgruppe). Jedes Kind erhält: Einsatzbetrag × Verteilungsmasse ÷ Summe aller Einsatzbeträge.
Nein — ältere Kinder haben einen höheren Einsatzbetrag (höherer Bedarfssatz laut Tabelle) und erhalten daher anteilig mehr als jüngere Geschwister, auch im Mangelfall.
Methodik & Quellen: Alle Berechnungen basieren auf der amtlichen Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (OLG Düsseldorf). Redaktion: Josef Müller — Redaktionsleitung. Zuletzt geprüft: 2026-08-01. Kein Anwalt, keine Rechtsberatung — siehe Über uns und Impressum.